Kriminalprognostische Gutachten

Kriminalprognostische Gutachten gemäß §§ 57, 57a StGB/§ 454 Abs. 2 StPO

Unsere kriminalprognostischen Gutachten unterstützen Gerichte und Strafvollzugsbehörden bei der Einschätzung, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit von einer verurteilten Person weiterhin eine Gefahr ausgeht. Dabei beantworten wir aus psychologischer Sicht die zentralen Fragen, ob ein Risiko für die Begehung weiterer Straftaten besteht und welche Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. 

Kriminalprognostische Gutachten gemäß §§ 67d, 67e StGB/§ 463 Abs. 4 StPO

Im Maßregelvollzug sind kriminalprognostische Gutachten ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung, ob eine weitere Unterbringung erforderlich ist. Unsere Gutachten beantworten dabei aus fachlicher Sicht die Fragen, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs erhebliche rechtswidrige Taten begeht und ob die Störung, aufgrund derer die Unterbringung erfolgte, fortbesteht. Zudem wird geprüft, ob es geeignete Maßnahmen gibt, um eine mögliche Gefährdung abwenden

Begutachtung im Jugendstrafrecht gem. §§ 3 und 105 JGG

Psychologische Beurteilung, ob bei Jugendlichen und Heranwachsenden zur Tatzeit die für strafrechtliche Verantwortlichkeit maßgebliche sittliche und geistige Reife vorlag – sowie, bei Heranwachsenden, ob die Anwendung von Jugendstrafrecht gemäß § 105 JGG in Betracht kommt.

Begutachtung nach §6 WaffG

Das Waffengesetz regelt die Voraussetzungen für den legalen Besitz von Waffen. Bestehen Zweifel an der persönlichen Eignung, kann eine amtsärztliche, fachärztliche oder fachpsychologische Begutachtung angeordnet werden.

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir fachpsychologische Begutachtungen nach § 6 WaffG an. Dabei wird geprüft, ob die persönliche Eignung für den Umgang mit Waffen und Munition vorliegt, insbesondere ob eine sichere Handhabung und Verwahrung aus psychischer Sicht zu erwarten ist oder ob Hinweise auf eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen.

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