Für Gerichte und Auftraggeber
Die Rechtspsychologische Praxis Alina Drosihn übernimmt Sachverständigenaufträge von Amts- und Landgerichten, Strafvollstreckungskammern sowie weiteren Institutionen der Justiz. Begutachtungen können bundesweit beziehungsweise nach individueller Abstimmung durchgeführt werden.
Zeitnahe Bearbeitung und Rücksendung der Akten
Nach Eingang des Gutachtenauftrags und der Verfahrensakten wird zeitnah mit der Bearbeitung begonnen. Die überlassenen Unterlagen werden nach erfolgter Auswertung schnellstmöglich an den Auftraggeber zurückgesandt, sodass Originalakten nicht länger als für die Bearbeitung erforderlich in der Praxis verbleiben.
Parallel erfolgt die weitere Planung der Begutachtung, insbesondere die Terminierung erforderlicher Explorationen sowie gegebenenfalls die Einholung ergänzender Informationen.
Fristgerechte Gutachtenerstattung
Die Erstattung der Gutachten erfolgt zuverlässig innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Fristen.
Bestehen besondere zeitliche Anforderungen, beispielsweise aufgrund bevorstehender Anhörungstermine, besonderer Verfahrensfristen oder eines kurzfristigen Entscheidungsbedarfs, kann nach vorheriger Abstimmung eine priorisierte Bearbeitung geprüft werden. Soweit es der Umfang der Begutachtung und die aktuelle Auftragslage ermöglichen, orientieren wir uns dabei gerne an den zeitlichen Erfordernissen des jeweiligen Verfahrens.
Begutachtungsschwerpunkte
Zu den Schwerpunkten der rechtspsychologischen Sachverständigentätigkeit gehören unter anderem kriminalprognostische Begutachtungen im Straf- und Maßregelvollzug, Begutachtungen im Jugendstrafrecht sowie fachpsychologische Begutachtungen nach dem Waffengesetz.
Weitere Informationen zu den einzelnen Begutachtungsbereichen finden Sie im Bereich „Gutachten“.
Transparente Kommunikation
Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand, zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer oder zu erforderlichen Unterlagen stehen wir den zuständigen Geschäftsstellen und Auftraggebern gerne zur Verfügung.
Sollten sich im Verlauf der Begutachtung Umstände ergeben, die Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben, erfolgt eine frühzeitige Rückmeldung.
Auftragserteilung und Rückfragen
Für Auftragsanfragen, Rückfragen zur Bearbeitungsdauer oder die Abstimmung besonderer zeitlicher Vorgaben können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Qualität und wissenschaftliche Standards
Bei der Erstellung fachpsychologischer Sachverständigengutachten steht für uns eine hohe fachliche Qualität im Mittelpunkt. Diese sichern wir durch kontinuierliche Intervision sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungen auf wissenschaftlicher Grundlage. Unsere Gutachten orientieren sich an aktuellen fachlichen Standards und berücksichtigen etablierte Methoden der forensisch-psychologischen Diagnostik und Rückfallprognostik. Ziel ist eine fundierte, nachvollziehbare und objektive Einschätzung sowie eine präzise Beantwortung der jeweiligen gerichtlichen oder behördlichen Fragestellung. Bei kriminalprognostischen Begutachtungen orientieren wir uns unter anderem an den von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe entwickelten „Empfehlungen für Prognosegutachten“ (NStZ 2019, 553 ff., 574 ff.), an der geltenden Rechtsprechung sowie an den anerkannten methodischen Standards der forensischen Psychologie.