Jugendstrafrecht

Begutachtung im Jugendstrafrecht gem. §§ 3 und 105 JGG

Psychologische Beurteilung, ob bei Jugendlichen und Heranwachsenden zur Tatzeit die für strafrechtliche Verantwortlichkeit maßgebliche sittliche und geistige Reife vorlag – sowie, bei Heranwachsenden, ob die Anwendung von Jugendstrafrecht gemäß § 105 JGG in Betracht kommt.

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