
Jugendstrafrecht
Begutachtung im Jugendstrafrecht gem. §§ 3 und 105 JGG
Psychologische Beurteilung, ob bei Jugendlichen und Heranwachsenden zur Tatzeit die für strafrechtliche Verantwortlichkeit maßgebliche sittliche und geistige Reife vorlag – sowie, bei Heranwachsenden, ob die Anwendung von Jugendstrafrecht gemäß § 105 JGG in Betracht kommt.