Kriminalprognostische Gutachten
Kriminalprognostische Gutachten gemäß §§ 57, 57a StGB/§ 454 Abs. 2 StPO
Unsere kriminalprognostischen Gutachten unterstützen Gerichte und Strafvollzugsbehörden bei der Einschätzung, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit von einer verurteilten Person weiterhin eine Gefahr ausgeht. Dabei beantworten wir aus psychologischer Sicht die zentralen Fragen, ob ein Risiko für die Begehung weiterer Straftaten besteht und welche Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
Kriminalprognostische Gutachten gemäß §§ 67d, 67e StGB/§ 463 Abs. 4 StPO
Im Maßregelvollzug sind kriminalprognostische Gutachten ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung, ob eine weitere Unterbringung erforderlich ist. Unsere Gutachten beantworten dabei aus fachlicher Sicht die Fragen, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs erhebliche rechtswidrige Taten begeht und ob die Störung, aufgrund derer die Unterbringung erfolgte, fortbesteht. Zudem wird geprüft, ob es geeignete Maßnahmen gibt, um eine mögliche Gefährdung abwenden.
