
Waffenrecht nach
§6 WaffG
Das Waffengesetz regelt die Voraussetzungen für den legalen Besitz von Waffen. Bestehen Zweifel an der persönlichen Eignung, kann eine amtsärztliche, fachärztliche oder fachpsychologische Begutachtung angeordnet werden.
Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir fachpsychologische Begutachtungen nach § 6 WaffG an. Dabei wird geprüft, ob die persönliche Eignung für den Umgang mit Waffen und Munition vorliegt, insbesondere ob eine sichere Handhabung und Verwahrung aus psychischer Sicht zu erwarten ist oder ob Hinweise auf eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen.